Arbeitsrecht
Bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen erhalten Sie als Innungsmitglied Rat und Auskunft in erster Linie bei unserer Kreishandwerkerschaft Oberland oder beim Fleischerverband Bayern.
ARBEITSRECHT ONLINE
Umfassende, allgemeinverbindliche Informationen zum Arbeitsrecht sind unter internetratgeber-recht zu finden.
ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ STELLENAUSSCHREIBUNG
Wir hatten Sie bereits schon über die Anforderungen dieses Gesetzes informiert. Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass in der Stellenaus-schreibung keine Formulierung verwendet werden darf, die in einem Zusammenhang mit einem der Diskriminierungsmerkmale (insbesondere Herkunft, Geschlecht, Behin-derung oder Alter) gebracht werden kann. Eine Ausschreibung muss sich sowohl an weibliche wie männliche Bewerber wenden (z.B. Metzger/Metzgerin, Verkäufer/Ver-käuferin). Die Angabe eines Alters (Mitarbeiter zwischen 25 und 40 Jahren gesucht) muss vermieden werden. Bei Verstößen gegen das Allgemeine Diskriminierungsgesetz im Rahmen der Aus-schreibung können Entschädigungsklagen erhoben werden.
FLEXIBLE ARBEITSZEIT - ARBEITSZEITKONTO
Kernstück der Änderungen im Manteltarifvertrag ist die Möglichkeit, mit dem Mitarbeiter eine flexible Arbeitszeit durch das Führen eines Arbeitszeitkontos zu vereinbaren. Zwar sieht der Entgelttarifvertrag eine Arbeitszeit von wöchentlich 39 Stunden vor. Diese Arbeitszeit kann aber in einem Zeitkorridor von 30 Stunden/Woche bis zu 48 Stunden/ Woche unter- bzw. überschritten werden. Der Monatslohn bleibt dabei immer gleich, da die Unter- bzw. Überstunden dem Arbeitszeitkonto belastet bzw. gutgeschrieben werden und die tarifliche Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum wieder erreicht werden muss. Einzelheiten können Sie dem Manteltarifvertrag entnehmen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch oder persönlich.