Internet & E-Mail
Was Sie im Unternehmen beachten sollten
Normalerweise hat ein Handwerker keinen Schreibtischjob, doch als Unternehmer muss er sich mit Büroarbeit auseinandersetzen. Und als Arbeitgeber sollte er klar definieren, wie in seinem Unternehmen bei Arbeiten am PC der Datenschutz und die private Nutzung des Internets gehandhabt werden. Rechtliche Grundlagen, die dabei beachtet werden müssen, erläutert der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in der Broschüre "Die Nutzung von E-Mail und Internet im Unternehmen". Die Broschüre können Sie als pdf-Dokument unter
bitkom.org herunterladen.
KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG
Grundsatz: Für alle „künstlerischen Leistungen" muß der Auftraggeber einen Beitrag in Höhe von z. Zt. 4.9% in die Künstlersozialversicherung einbezahlen. Dies wäre der Fall, wenn Sie z. B. Ihren Internetauftritt von einem externen Dienstleister pflegen lassen, oder einen Grafiker mit der Erstellung eines Prospektes beauftragt haben usw. Der Gesetzgeber hat allerdings den Gesetzestext so formuliert, daß ein Laie auch bei genauem Durchlesen den Inhalt des Gesetzes wohl nicht verstehen wird. Wir schlagen Ihnen deshalb folgenden Weg vor: Abgabepflichtige Firmen melden den Vorgang der Künstlersozialversicherung. Diese prüft die Abgabepflicht und entscheidet abschließend. Einen entsprechenden Meldebogen können Sie über das Internet unter
www.kuenstlersozialkasse.de herunterladen oder direkt bei der Kasse anfordern.